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   VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14   

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https://dejure.org/2015,18283
VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14 (https://dejure.org/2015,18283)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2015 - 12 K 423.14 (https://dejure.org/2015,18283)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 12 K 423.14 (https://dejure.org/2015,18283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Entziehung des akademischen Grades "Doktorin des Rechts"; Anspruch auf Gremienbesetzung auch mit Frauen; verfahrensfehlerhafte Durchführung des Entziehungsverfahrens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 14 A 880/11

    Rechtmäßigkeit des Durchfallens durch eine Fahrlehrerprüfung wegen einer

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14
    Die Frage, ob eine Täuschungshandlung vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2013 - 14 A 880/11 - juris Rdnr. 26; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 - juris Rdnr. 27, auch für den schwerwiegenden Fall der Täuschung).
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 12 K 978.13

    Feststellung, dass eine Bachelorarbeit nicht bestanden und die Wiederholung

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14
    Die Frage, ob eine Täuschungshandlung vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2013 - 14 A 880/11 - juris Rdnr. 26; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2014 - 12 K 978.13 - juris Rdnr. 27, auch für den schwerwiegenden Fall der Täuschung).
  • VG Berlin, 25.06.2009 - 3 A 319.05

    Entzug des akademischen Grades wegen Täuschung

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14
    Sanktionen für wissenschaftliches Fehlverhalten werden nicht unmittelbar in der Satzung festgelegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - VG 3 A 319.05 - juris Rdnr. 37 ff., nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2013 - OVG 5 N 30.09).
  • VG Würzburg, 25.03.2015 - W 2 K 13.954

    Entzug des Grades "Dr. med. dent."; Entziehungsverfahren; offenbare

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2015 - 12 K 423.14
    Das Entziehungsverfahren, welches auf den "actus contrarius" gerichtet ist, stellt ein hiervon unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 25. März 2014 - W 2 K 13.954 - juris Rdn. 31).
  • VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 230/14
    Es geht bei der Entziehung des Doktorgrades nicht um die Bewertung des wissenschaftlichen Ertrages der Dissertation, sondern um die tatsächliche Untersuchung, ob es sich bei der eingereichten Dissertation um eine vollständig selbständige wissenschaftliche Arbeit handelt oder sie Fremdtexte ohne ausreichende Kennzeichnung enthält (wie hier BayVGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, in juris Rn. 12; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2014 - 9 S 885/13 -, in juris Rn. 33, 47; VG A-Stadt, Urt. v. 08.07.2015 - 12 K 423.14 -, in juris Rn. 31).

    Ein Zitat darf danach beim Leser keine Fehlvorstellungen darüber hervorrufen, welchen Textumfang in der vorgelegten Arbeit es "abdeckt" (Nds. OVG, Urt. v. 08.07.2015 - 12 K 423.14 -, in juris Rn. 109; ebenso VG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.2014 - 15 K 2271/13 -, in juris Rn. 69 u. 109; Ziff. 8 und 9 VDStRL-Leitsätze).

    Denn eine Dissertation, die den Leser ausführlich in die Problematik einführt, hat weitaus bessere Chancen, im Wissenschaftsbetrieb und der Fachöffentlichkeit wahrgenommen und rezipiert zu werden, als eine solche, deren Gegenstand sich der Leser praktisch erst selbst erarbeiten muss (Nds. OVG, Urt. v. 08.07.2015 - 12 K 423.14 -, in juris Rn. 100).

  • VG Berlin, 23.02.2016 - 3 K 134.15

    Entziehung des verliehenen Doktorgrades

    Auch die im Präsens gehaltene Formulierung in § 34 Abs. 8 BerlHG spricht für die Anwendung der im Zeitpunkt der Entziehung geltenden Regelungen (vgl. Urteil des VG Berlin vom 8. Juli 2015, VG 12 K 423.14, Rn. 30 f., juris).

    Dies entspricht auch dem Verständnis des Entziehungsverfahrens als ein auf den "actus contrarius" zur Verleihung gerichtetes Verfahren (vgl. hierzu auch Urteil des VG Berlin vom 8. Juli 2015, VG 12 K 423.14, a.a.O).

    Geht die Entscheidung zur Entziehung eines akademischen Grades auf den Vorschlag eines unzuständigen Gremiums oder - wie hier - auf Vorschläge mehrerer unzuständiger Gremien zurück, handelt es sich um einen wesentlichen, zur Aufhebung des Bescheides führenden Verfahrensfehler (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2015 - VG 12 K 423.14 - juris, Rn. 33; sowie Urteil vom 1. Dezember 2011 - VG 3 A 894.07 -, unveröffentlicht).

  • VG Berlin, 31.08.2021 - 12 K 65.19
    Auf die dagegen erhobene Klage hob die Kammer diesen Entziehungsbescheid mit der wesentlichen Begründung auf, dass die zuständige Prüfungskommission nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei (VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, den Verwaltungsvorgang der Beklagten (Promotionsakte, Verwaltungsvorgänge des Fachbereichs und des Rechtsamtes, Aktenorder der Prüfungskommission sowie drei weitere Aktenordner bezeichnet mit Ausdruck 1, 11 und III) sowie die beigezogene Streitakte des vormaligen Klageverfahrens - VG 12 K 423.14 - Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Denn das Entziehungsverfahren ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein hiervon unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 25. März 2014 - W 2 K 13.954 - juris Rn. 31; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30 und vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27).

  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 65/19

    Hochschulrecht

    Ein Zitat darf danach beim Leser keine Fehlvorstellung darüber hervorrufen, welchen Textumfang in der vorgelegten Arbeit es abdeckt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 109).

    Denn eine Dissertation, die den Leser ausführlich in die Problematik einführt, hat weitaus bessere Chancen, im Wissenschaftsbetrieb und der Fachöffentlichkeit wahrgenommen zu werden, als eine solche, deren Gegenstand sich der Leser praktisch erst selbst erarbeiten muss (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 100).

  • VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17

    Plagiate: Berliner Gericht verschärft Zitierregeln

    Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 -, nach dem bei einem Verfahren betreffend die Entziehung eines akademischen Grades die Promotionskommission entsprechend dem im Zeitpunkt des Entziehungsverfahrens geltenden Recht zusammengesetzt sein muss, beschloss der Promotionsausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar 2016, die Kommission nach der zum Zeitpunkt der Einleitung des Entziehungsverfahrens geltenden Promotionsordnung zu besetzen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2018 - 3 LA 50/16
    Das Verwaltungsgericht hat zum Beleg der Aussagen, dass die Entscheidung über die Entziehung des Doktorgrades "keine Prüfungs-, sondern eine Verwaltungsentscheidung ist" und es "bei der Entziehung des Doktorgrades nicht um die Bewertung des wissenschaftlichen Ertrages der Dissertation" geht, "sondern um die tatsächliche Untersuchung, ob es sich bei der eingereichten Dissertation um eine vollständig selbstständige wissenschaftliche Arbeit handelt oder sie Fremdtexte ohne ausreichende Kennzeichnung enthält", folgende Entscheidungen unter Hinweis auf bestimmte Randnummern angeführt: BayVGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, in juris Rn. 12; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2014 - 9 S 885/13 -, in juris Rn. 33, 47; VG A-Stadt, Urt. v. 08.07.2015 - 12 K 423.14 -, in juris Rn. 31. Die in den zitierten Entscheidungen bezeichneten Passagen tragen die Aussagen des Verwaltungsgerichts.
  • VG Berlin, 22.01.2024 - 12 K 156.20
    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 5 B 11.15 - juris Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30; vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27; vom 19. September 2023 - 12 K 230/21 - juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 27.10.2020 - 12 K 68.19
    Sanktionen für wissenschaftliches Fehlverhalten werden nicht unmittelbar in der Satzung festgelegt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 26 m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 29.11.2021 - 12 K 63.19
    Denn das Entziehungsverfahren ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein hiervon unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 25. März 2014 - W 2 K 13.954 -, juris Rn. 31; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - VG 12 K 423.14 -, juris Rn. 30 und vom 27. Oktober 2020 - VG 12 K 68.19 -, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 19.09.2023 - 12 K 230.21
    Der Titelentzug ist auf einen "actus contrarius" gerichtet und stellt ein von der Verleihung des akademischen Grades unabhängiges, neues Verfahren dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 49; VG Berlin, Urteile vom 8. Juli 2015 - 12 K 423.14 - juris Rn. 30 und vom 27. Oktober 2020 - 12 K 68.19 - juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 06.05.2022 - 12 K 555.18
  • VG Berlin, 04.11.2022 - 12 K 532.19
  • VG Berlin, 05.04.2022 - 12 K 502.19
  • VG Köln, 12.01.2017 - 6 K 7332/15
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